Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Veranstalters – Anlage zum Vertrag

1. Allgemeine Hinweise

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Mit der Unterschrift des Vertrags erkennen die Teilnehmer diese Bedingungen an. Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies organisatorisch notwendig oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

2. Ablauf und Änderungen

Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, den Ablauf der Veranstaltung anzupassen oder die Veranstaltung vorzeitig zu beenden – etwa bei Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen.

3. Standabnahme

Zugelassen werden nur Stände, die alle in dieser Anlage aufgeführten Bedingungen erfüllen. Ist eine Abnahme durch Behörden erforderlich, so ist diese rechtzeitig durch die Teilnehmenden selbst zu veranlassen. Die vorgegebene Standgröße ist verbindlich einzuhalten.

4. Aufbau, Anfahrt und Abbau

Der Aufbau hat so zu erfolgen, dass spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn sämtliche Fahrzeuge das Gelände verlassen haben. Aufbauzeiten sind in der Regel zwischen 9:00 und 11:00 Uhr am Veranstaltungstag. Der Abbau beginnt frühestens ab 18:00 Uhr oder nach ausdrücklicher Freigabe durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf einen Standplatz besteht nur bei vorliegender Zahlung und unterzeichneter Auftragsbestätigung. Sollte jemand eher abbauen – vor Genehmigung des Veranstalters, so fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € an.

5. Befahren des Veranstaltungsgeländes

Das Gelände darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung und ausschließlich in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Dauerhaftes Parken ist nicht gestattet. Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Flächen außerhalb des Geländes abzustellen.

Hinweis: Der Veranstaltungsort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet (Abtnaundorfer Park). Es gelten das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 2.500 € geahndet werden.

6. Entsorgung

Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, ihren Müll selbstständig zu entsorgen. Nicht gereinigte Flächen können mit einer Reinigungsgebühr von pauschal 50 € belegt werden.

7. Sicherheitsvorschriften

In Ständen mit Brandrisiken müssen geeignete Feuerlöscher bereitgehalten werden. Wer Gasflaschen verwendet, hat die geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

8. Musik & GEMA

Das Abspielen oder Aufführen von Musik ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter erlaubt – und ausschließlich auf dem eigenen Standplatz. Bei jeder öffentlichen Musiknutzung (z. B. durch DJs, Livemusik oder Tonträger) ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren.

Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA.

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung erhalten die ausübenden Künstlerinnen und Künstler bzw. Musikverantwortlichen rechtzeitig einen Link zum GEMA-Portal, über den sie die Setliste mit allen aufgeführten Titeln selbstständig einreichen müssen.

Die Setliste muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig übermittelt werden. Bei verspäteter oder unterlassener Meldung haftet der ausführende Künstler oder Musikverantwortliche für mögliche Nachforderungen oder Vertragsstrafen der GEMA.

9. Lieferfahrzeuge

Während der Veranstaltungszeiten ist das Befahren des Geländes untersagt – ausgenommen sind Fahrzeuge, die für die unmittelbare Versorgung von Verkaufsständen mit Lebensmitteln erforderlich sind.

10. Öffnungszeiten

Die im Vertrag angegebenen Öffnungszeiten sind verbindlich. Ein verspäteter Aufbau oder vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet und kann zum Ausschluss von künftigen Veranstaltungen führen.

11. Parkplätze

Für Teilnehmende stehen ausschließlich öffentliche Parkmöglichkeiten im umliegenden Straßenraum zur Verfügung.

Sollte sich aus der Art des Standes (z. B. bei Vereinen, Gewerbetreibenden oder Künstlern) eine zwingende Notwendigkeit zur Zufahrt oder zum Parken innerhalb des Veranstaltungsareals ergeben, muss dies mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter mitgeteilt werden. Nur in diesen begründeten Ausnahmefällen kann durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer eine besondere Parkerlaubnis beantragt und – bei Genehmigung – ausgestellt werden.

Wichtiger Hinweis:

Das Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Das unberechtigte Befahren oder Parken kann zu einem Bußgeld von bis zu 2.500 € führen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für etwaige Verstöße gegen das Naturschutzrecht oder die Straßenverkehrsordnung.

12. Stromversorgung

Der Strombedarf wird im Vertrag vereinbart. Jeder Standbetreiber sorgt für sichere, geprüfte Geräte sowie für die Absicherung von Kabeln im Publikumsbereich durch geeignete Abdeckungen. Anschlusskabel von bis zu 50 Metern Länge sind mitzubringen.

13. Wasseranschluss und Abwasser

steht nicht zur Verfügung!!!

14. Standzubehör

Zwischenlagerung von Materialien wie Tischen, Zelten oder Verpackungen außerhalb des Standes ist nicht erlaubt und nicht möglich! Unser verein hat keine Lagerflächen!

15. Versicherungen

Der Veranstalter verfügt über eine Veranstalterhaftpflicht. Für eigene Stände sind eine Betriebshaftpflicht sowie eine eventuelle Diebstahl-, Feuer- oder Sturmversicherung vom Teilnehmenden selbst abzuschließen. Bitte führen Sie am Veranstaltungstag einen Nachweis über Ihre Versicherung mit.

16. Warensortiment

Es dürfen nur die im Vertrag vereinbarten Waren angeboten und verkauft werden. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

17. Speisen und Getränke

Die Abgabe von Speisen und Getränken ist ausschließlich zugelassenen Gastronomiebetrieben vorbehalten. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Vertrag. (Auch kein Kaffee, und kein Kuchen oder sonstiges!!!) 

18. Werbung

Werbung (z. B. Flyer, Banner, Plakate) ist nur für vertraglich vereinbarte Produkte erlaubt und bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Veranstalter.

19. Sicherheit und Aufsicht

In der Nacht zwischen Veranstaltungstagen wird das Gelände bewacht. Diese Bewachung ersetzt jedoch keinen Versicherungsschutz. Für Diebstahl oder Schäden haftet der Veranstalter nicht.

20. Weisungsrecht

Der Veranstalter sowie Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und weitere Behörden sind gegenüber den Teilnehmenden weisungsberechtigt. Das eingesetzte Ordnungspersonal ist befugt, Anweisungen zu erteilen, die aus Sicherheits-, Umwelt- oder Organisationsgründen umgesetzt werden müssen.

21. Wetter

Die Veranstaltung findet im Freien statt. Für Witterungseinflüsse ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, standsichere Pavillons oder geeignete Schutzmaßnahmen mitzubringen.

22. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung übermittelten Daten werden ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung auf der Veranstaltungswebsite.

23. Widerruf und Rücktritt

Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei späterem Rücktritt behält sich der Veranstalter vor, bis zu 50 % der Standgebühren als Ausfallkosten zu berechnen. Ein Widerrufsrecht entfällt bei kurzfristiger Buchung (< 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn), da es sich um eine terminlich gebundene Dienstleistung handelt.

Abschluss & Rücksendung

Bitte senden Sie uns den unterschriebenen Vertrag sowie diese Teilnahmebedingungen zurück. Erst nach Eingang dieser Unterlagen erhalten Sie Ihre Auftragsbestätigung und die Rechnung zur Veranstaltungsteilnahme.